Wie komme ich zu einem Rehabilitationsaufenthalt?
Die Basis für einen von der Sozialversicherung bewilligten Rehabilitationsaufenthalt ist der sogenannte Reha-Antrag. Die Notwendigkeit eines Rehabilitationsaufenthaltes muss am Reha-Antrag medizinisch begründet werden. Wenden Sie sich an die Krankenanstalt, in der Sie operiert worden sind, da diese den Reha-Antrag befürworten muss. Nach Operationen sollte der Antrag bereits vor Beendigung eines stationären Krankenhausaufenthaltes gestellt werden. Der Reha-Antrag ist dann Ihrer Pensionsversicherung zu übermitteln.
Reha-Antragsformular herunterladen
Der Rehabilitationsaufenthalt sollte möglichst rasch und übergangslos nach der Operation beginnen. Auf dem Reha-Antrag besteht die Möglichkeit, das Orthopädische Klinikum SKA Zicksee als gewünschtes Rehabilitationszentrum anzugeben.
Bei uns besteht die Möglichkeit, auch eine Begleitperson aufzunehmen, da wir über spezialisierte Begleitpersonen-Zimmer verfügen. Bei medizinischer und/oder pflegerischer Notwendigkeit und entsprechender Begründung übernimmt die Sozialversicherung auch die Kosten für Ihre Begleitperson.
Selbstverständlich ist auch ein privater Rehabilitationsaufenthalt möglich.